
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich die Einschaltung eines Anwalts in Ihrem Fall überhaupt lohnt, helfen wir Ihnen vorab bei dieser Entscheidung – zügig, zielgerecht und kompetent. Eine Ersteinschätzung & Beratung in Ihrer Sache geben wir Ihnen gerne.
Es ist Eile geboten, da Sie nur 3 Wochen Zeit haben, gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen
Unsere Beratung umfasst
- Die vorläufige Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
- Die Frage, welche Kosten für eine Kündigungsschutzklage anfallen und wie diese finanziert werden können
- Optimierung Ihres Kündigungsschutzes
- Optimierung Ihrer persönlichen Situation
- Vorbereitung auf die Besonderheiten eines arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens
Zur Kündigungsschutzklage
Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses keine Kündigungsgründe in dem Kündigungsschreiben benennen. Gleichwohl ist bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwingend innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind in einem Erstgespräch abzuwägen.
Vor den Arbeitsgerichten I. Instanz besteht die Besonderheit, dass jede Partei Ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen hat. Aus diesem Grund muss ein Arbeitnehmer sich auch mit der Frage auseinandersetzen, wie er das Kündigungsschutzverfahren finanzieren will, wenn er sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen will. In der Erstberatung sollte daher geklärt werden, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, Prozesskostenhilfe beantragt werden kann, eine Rechtsschutzversicherung rückversichern kann oder eine Zahlung in Raten erfolgen kann.
Das Kündigungsschutzverfahren beginnt mit dem Antrag durch das Arbeitsgericht feststellen zu lassen, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis damit fortbesteht. In den meisten Fällen liegt es sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers das Verfahren nicht auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf einen Vergleich mit Abfindung hinauslaufen zu lassen. Rechtlicher Ausgangspunkt für die Höhe der Abfindung ist jedoch in aller erster Linie die Qualität des Kündigungsschutzes und die Frage, welche sonstigen Ansprüche in dem Arbeitsverhältnis bestehen. Das Erstgespräch umfasst daher auch die Frage wie Ihr persönlicher Kündigungsschutz optimiert werden kann.